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   VG Stuttgart, 30.06.2010 - 7 K 273/09   

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VG Stuttgart, 30.06.2010 - 7 K 273/09 (https://dejure.org/2010,4979)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 30.06.2010 - 7 K 273/09 (https://dejure.org/2010,4979)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Juni 2010 - 7 K 273/09 (https://dejure.org/2010,4979)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gegenstand des Bürgerentscheids

  • openjur.de

    Gegenstand des Bürgerentscheids

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine einem Gemeindezweckverband übertragene Aufgabe als Gegenstand eines Bürgerentscheids; Bürgerbegehren bzgl. der Erteilung von Weisungen an die Verbandsvertreter der Gemeinde in einem Kommunalen Zweckverband

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gemeindezweckverbände und Bürgerbegehren in Baden-Württemberg

  • kanzlei-szk.de (Kurzinformation)

    Unzulässiges Bürgerbegehren gegen die Ansiedlung bestimmter Betriebe im Gewerbegebiet

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Klage auf Zulassung des Bürgerentscheids "Großer Forst" abgewiesen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Klage wegen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Großer Forst" gegen die Stadt Nürtingen eingegangen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zulassung des Bürgerbegehrens "Großer Forst"

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2009 - 1 S 2865/08

    Bürgerbegehren mit Bezug zur Bauleitplanung

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.06.2010 - 7 K 273/09
    Ergänzend verweist sie auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 22.06.2009 (1 S 2865/08).

    Die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens muss sich auch dann an § 21 Abs. 2 Nr. 6 GemO messen lassen, wenn es ungeachtet der Einkleidung der Fragestellung der Sache nach auf eine bauplanerische Entscheidung gerichtet ist (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteile vom 20.03.2009 - 1 S 419/09 - und vom 22.06.2009 - 1 S 2865/08 -, jeweils juris).

    Selbst wenn man dies bejahen wollte, wäre nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Urteil vom 22.06.2009 - 1 S 2865/08 - , a.a.O.) ab dem Aufstellungsbeschluss die 6-Wochen-Frist des § 21 Abs. 3 Satz 3 2. HS GemO zu beachten.

    c) Ob darüber hinaus das Bürgerbegehren auch deshalb unzulässig ist, weil es im Widerspruch zu der Darstellung des Großen Forsts im Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft N. steht (vgl. Urteil des VGH vom 22.06.2000 - 1 S 2865/08 -, a.a.O.), bedarf nach alledem keiner Entscheidung.

  • VG Stuttgart, 17.07.2009 - 7 K 3229/08

    Zur Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens im Zusammenhang mit dem Aus- und Neubau

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.06.2010 - 7 K 273/09
    So kann der Wirkungskreis der Gemeinde in einer Stufe angesprochen sein, obwohl die endgültige Entscheidung auf einer anderen Ebene getroffen wird (vgl. dazu Kammerurteil vom 17.07.2009 - 7 K 3229/08 -, VBlBW 2009, 432 ff.).

    Da die Prüfung der Zulässigkeit eines Bürgerentscheids sich auch auf die Frage erstreckt, ob die erstrebte Maßnahme mit der Rechtsordnung in Einklang steht (vgl. Kammerurteil vom 17.07.2009 - 7 K 3229/08 -, a.a.O.), müssten sich solche Weisungen im vorliegenden Fall jedenfalls innerhalb der rechtlichen Bindungen der Beklagten bewegen.

    Die Begründung darf allerdings nicht in wesentlichen Punkten falsch, unvollständig oder irreführend sein (vgl. Kammerurteil vom 17.07.2009 - 7 K 3229/08 -, a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2009 - 1 S 419/09

    Kein Bürgerentscheid über Verfahrensschritte in der Bauleitplanung

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.06.2010 - 7 K 273/09
    a) Inhalt und Ziel des Bürgerbegehrens sind entsprechend dem Rechtsgedanken des § 133 BGB für die Auslegung von Willenserklärungen nach dem objektiven Erklärungsinhalt, wie er in der Formulierung und Begründung des Bürgerbegehrens zum Ausdruck kommt und von den Unterzeichnern verstanden werden konnte und musste, zu ermitteln (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 14.11.1983 - 1 S 1204/83 - und vom 20.03.2009 - 1 S 419/09 -, jeweils juris).

    Bei der Ermittlung dieser Zielrichtung kommt es in erster Linie darauf an, wie die Unterzeichner den Text verstehen müssen, da sichergestellt sein muss, dass die Bürger bei der Leistung der Unterschrift wissen, was Gegenstand des Bürgerbegehrens ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.03.2009 - 1 S 419/09 -, a.a.O. ).

    Die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens muss sich auch dann an § 21 Abs. 2 Nr. 6 GemO messen lassen, wenn es ungeachtet der Einkleidung der Fragestellung der Sache nach auf eine bauplanerische Entscheidung gerichtet ist (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteile vom 20.03.2009 - 1 S 419/09 - und vom 22.06.2009 - 1 S 2865/08 -, jeweils juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2010 - 1 S 2810/09

    Zur Zulässigkeit der Sicherung eines Bürgerbegehrens bzw. Bürgerentscheids durch

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.06.2010 - 7 K 273/09
    Der Gemeinderat ist auch nicht gehalten, mit der Beschlussfassung über den Gegenstand eines Bürgerbegehrens zuzuwarten, bis über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entschieden ist, da ein Bürgerbegehren nach der GemO keine "aufschiebende Wirkung" hat (vgl. VGH Bad.-Württ. Beschluss vom 6.9.1993 - 1 S 1749/93 -, NVwZ 1994, 397 ff.; zuletzt auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.04.2010 - 1 S 2810/09 -).
  • VG Gießen, 26.09.2008 - 8 K 1365/08

    Bürgerbegehren; Klageart; Zukunftswirkung; Begründungserfordernis

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.06.2010 - 7 K 273/09
    Eine Bezugnahme auf Ausführungen, die nicht auf der Unterschriftenliste selbst enthalten sind, ist unzulässig (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 15.11.1999 - 8 Tz 3237/99 - Hess. VGH, Beschl. v. 15.11.1999 - 8 Tz 3237/99 - VG Sigmaringen, Urt. v. 20.01.2009 - 7 K 3298/08 - VG Gießen, Urt. v. 26.09.2008 - 8 K 1365/08 - jeweils juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1993 - 1 S 1749/93

    Kein Anspruch der Unterzeichner eines Bürgerbegehrens auf Erlaß einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.06.2010 - 7 K 273/09
    Der Gemeinderat ist auch nicht gehalten, mit der Beschlussfassung über den Gegenstand eines Bürgerbegehrens zuzuwarten, bis über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entschieden ist, da ein Bürgerbegehren nach der GemO keine "aufschiebende Wirkung" hat (vgl. VGH Bad.-Württ. Beschluss vom 6.9.1993 - 1 S 1749/93 -, NVwZ 1994, 397 ff.; zuletzt auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.04.2010 - 1 S 2810/09 -).
  • VG Sigmaringen, 20.01.2009 - 7 K 3298/08

    Bürgerbegehren gegen den Bau eines Bahnübergangs

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.06.2010 - 7 K 273/09
    Eine Bezugnahme auf Ausführungen, die nicht auf der Unterschriftenliste selbst enthalten sind, ist unzulässig (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 15.11.1999 - 8 Tz 3237/99 - Hess. VGH, Beschl. v. 15.11.1999 - 8 Tz 3237/99 - VG Sigmaringen, Urt. v. 20.01.2009 - 7 K 3298/08 - VG Gießen, Urt. v. 26.09.2008 - 8 K 1365/08 - jeweils juris).
  • VGH Hessen, 15.11.1999 - 8 TZ 3237/99

    Rechtsmittelzulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung - Grundsatzfragen im

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.06.2010 - 7 K 273/09
    Eine Bezugnahme auf Ausführungen, die nicht auf der Unterschriftenliste selbst enthalten sind, ist unzulässig (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 15.11.1999 - 8 Tz 3237/99 - Hess. VGH, Beschl. v. 15.11.1999 - 8 Tz 3237/99 - VG Sigmaringen, Urt. v. 20.01.2009 - 7 K 3298/08 - VG Gießen, Urt. v. 26.09.2008 - 8 K 1365/08 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 22.03.1999 - 4 ZB 98.1352

    Kein Bürgerentscheid ohne rechtliche Auswirkungen

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.06.2010 - 7 K 273/09
    Bürgerbegehren, die nur eine nachträgliche Meinungsäußerung der Bürger zu einer bereits vom Gemeinderat entschiedenen und vollzogenen Maßnahme herbeiführen wollen, sind nicht zulässig (vgl. BayVGH, B.v. 22.3.1999 - 4 ZB 98.1352 -, NVwZ-RR 1999, 368 f.).
  • OVG Berlin, 18.02.1999 - 2 SN 30.98

    Ausnahme vom Biotopschutz; Biotopfläche; Geschützte Pflanzenarten ; Geschützte

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.06.2010 - 7 K 273/09
    Bürgerbegehren, die nur eine nachträgliche Meinungsäußerung der Bürger zu einer bereits vom Gemeinderat entschiedenen und vollzogenen Maßnahme herbeiführen wollen, sind nicht zulässig (vgl. BayVGH, B.v. 22.3.1999 - 4 ZB 98.1352 -, NVwZ-RR 1999, 368 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 8 S 2801/08

    Irreführender Hinweis auf § 47 Abs. 2a VwGO in Bebauungsplanverfahren

  • VGH Bayern, 10.12.1997 - 4 B 97.89

    Materielle Prüfung von Bürgerbegehren; Weisungen an Verbandsräte

  • BVerwG, 30.08.1989 - 4 B 97.89

    Schutz der Anlieger vor

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1983 - 1 S 1204/83

    Zulassung eines Bürgerbegehrens; Rechtsschutzbedürfnis für Klage nach Beginn des

  • VG Bayreuth, 10.04.2003 - B 2 K 02.324
  • VerfGH Thüringen, 25.09.2018 - VerfGH 24/17

    Abstrakte Normenkontrolle der Fraktion der AfD zur Verfassungsmäßigkeit u. a. der

    Insofern mildert § 1 Abs. 4 ThürEBBG die Wirkungen der Aufgabenübertragung ab, indem zumindest auf das Verhalten des Gemeindevertreters in der Verbandsversammlung Einfluss genommen werden kann (vgl. auch VG Stuttgart, Urteil vom 30. Juni 2010 - 7 K 273/09 -, juris Rn. 51 ff. m. w. N.).
  • VG Oldenburg, 07.12.2010 - 1 A 2477/09

    Bürgerbegehren gegen Biogasanlagen: Klage auf Zulassung

    Inhalt und Ziel eines Bürgerbegehrens sind entsprechend dem Rechtsgedanken des § 133 BGB für die Auslegung von Willenserklärungen nach dem objektiven Erklärungsinhalt, wie er in der Formulierung und Begründung des Bürgerbegehrens zum Ausdruck kommt und von den Unterzeichnern verstanden werden konnte und musste, zu ermitteln (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 30. Juni 2006 - 7 K 273/09 - zitiert nach juris).
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